Ein aktuelles Video der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) verdeutlicht, wie eine Schwerhörigkeit den Alltag beeinträchtigen kann, beispielsweise durch Missverständnisse im Berufs- und Privatleben oder Stress in anstrengenden Hörsituationen. Gedreht wurde der Film als Beitrag zur Sensibilisierung nach Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention – sehens- und hörenswert also und ein wichtiger sowie nützlicher Baustein für Aufklärungskampagnen.
Die Herausforderung Schwerhörigkeit: Ein Film macht hörbar, was oft überhört wird
Unbestritten: Die Auswirkungen einer Hörminderung im Alltag oder Berufsleben werden oft unterschätzt. Normalhörende können sich kaum vorstellen, welche Herausforderungen Menschen mit Hörverlust täglich bewältigen müssen. Um diese Hörsituation erlebbar zu machen, haben die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR und die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. einen Filmbeitrag produziert. Letzterer ist der Dachverband für bundesweite Verbände und Institutionen, die sich um das Wohl der gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen bemühen.
Der Film veranschaulicht eindrucksvoll, wie schwerhörige Menschen ihre Umwelt wahrnehmen und welche Geräusche sie nicht mehr oder nur teilweise hören. „Der Film zeigt, welche Barrieren Menschen mit Schwerhörigkeit im Alltag überwinden müssen“, betont Eberhard Schmidt, Präsident der biha. Er macht deutlich, dass Schwerhörigkeit nicht nur physische Einschränkungen, sondern auch psychische Belastungen mit sich bringen kann. Der Film solle dazu beitragen, das Bewusstsein für Schwerhörigkeit zu schärfen und die Wichtigkeit regelmäßiger Hörtests zu betonen, wie die biha mitteilt.
Unser Tipp: Der Film eignet sich beispielweise zur Vorführung bei Informationsveranstaltungen oder Hausmessen, an Gesundheitstagen, und auch zur Einbettung auf der eigenen Webseite, sprich überall dort, wo für das Thema gutes Hören und Verstehen sensibilisiert werden soll.
Was hat der Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention damit zu tun?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) 2006 verabschiedet, um die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen weltweit zu fördern und zu schützen. Die Konvention soll Diskriminierung abbauen und damit die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen gewährleisten. Bei uns in Deutschland trat die UN-BRK im Jahr 2009 in Kraft. Der Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen der Bewusstseinsbildung. Klischees, Vorurteile und Stigmata sollen so in allen Lebensbereichen bekämpft werden. Hierfür sind alle relevanten Institutionen, Verbände und Vereine aufgerufen, Beiträge oder auch Veranstaltungsformate beizutragen.
Also: Bewusstsein schaffen und Handeln sind nicht nur wichtig für Betroffene, sondern auch für Angehörige und Menschen, die mit Schwerhörigen zu tun haben. Und dazu zählt schließlich jeder Beitrag.
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