Die Krankenkassen müssen sparen – und das soll zulasten der Hörgeräte-Versorgungsqualität gehen. Der ursprüngliche Plan: Zukünftig sollen die billigsten Hörgeräteanbieter die Zuschläge der Krankenkassen bekommen. Im April hat die Initiative Hörgesundheit mit Unterstützung vieler weiterer Branchenbeteiligten eine Stellungnahme veröffentlicht. Wie ist der Stand heute, 2 Monate später? Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren inzwischen allmählich auf der Zielgeraden – und zumindest in Bezug auf Ausschreibungen scheint die Gefahr vorerst abgewendet zu sein.

Die Hörgerätebranche stellt sich entschieden gegen Ausschreibungen
Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich gab es schon einmal: Von 2009 bis 2019 konnten die Krankenkassen Hilfsmittelverträge an den günstigsten Bieter vergeben – betroffen waren vor allem Produkte wie Rollstühle oder Kompressionsstrümpfe. Nach 10 Jahren wurde das Gesetz schließlich als gescheitert abgestempelt und abgeschafft. Man hat also schon einmal miterlebt, wie die Qualität der Gesundheitsversorgung unter einem solchen Ausschreibungsmodell leiden kann. Und genau diese sollten als Sparmaßnahme in der Hörakustik eingeführt werden.
Die Initiative Hörgesundheit hat deshalb am 21. April in einer gemeinsamen Stellungnahme Alarm geschlagen. Der Zusammenschluss aus Verbänden wie dem Deutschen Schwerhörigenbund, der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft und der Deutschen Tinnitus-Liga hat hierfür viele weitere Akteure der Branche mobilisiert: darunter der Berufsverband der HNO-Ärzte (BVHNO), die Europäische Union der Hörakustiker (EUHA) und der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI). Dass so viele unterschiedliche Akteure gemeinsam unterzeichnen und gemeinsam dieselbe Sprache sprechen, passiert nicht oft.
Warum müssen die Krankenkassen überhaupt sparen?
Der Grund für diese Sparmaßnahmen liegt in der akuten Finanzierungskrise der GKV: Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen, die Beitragssätze sind bereits auf historisch hohem Niveau, und die Politik sucht seit Monaten nach Wegen, das System zu stabilisieren, ohne die Beiträge noch weiter anzuheben. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 eine Deckungslücke von rund 40 Milliarden Euro.
Die Stellungnahme der Initiative Hörgesundheit war die direkte Reaktion auf einen Bericht mit 66 Reformempfehlungen, den die eingesetzte FinanzKommission Gesundheit Ende März vorgelegt hatte, sowie auf den parallel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgesetzten Gesetzesentwurf – das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Beide Dokumente eint ein Ziel: die Ausgaben der Kassen zu deckeln. Einer der Hebel, der dabei ins Spiel gebracht wurde, ist die stärkere „Preis- und Mengensteuerung” bei Hilfsmitteln.
Aktueller Stand: Kein Sieg, aber auch keine Niederlage
Inzwischen ist das Gesetz weit ins parlamentarische Verfahren vorgedrungen. Am 22. Juni 2026 fand die öffentliche Anhörung im Bundestag statt – eine Veranstaltung mit mehr als 80 geladenen Organisationen. Die 2. und 3. Lesung, die ursprünglich für Anfang Juli geplant war, wurden um zwei Wochen verschoben – die SPD begründete das mit der Notwendigkeit, die Ergebnisse der Anhörung sorgfältig auszuwerten. Das erklärte Ziel Warkens ist jedoch, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Für die Hörakustik ergibt sich dabei ein zwiespältiges Bild. Die gute Nachricht zuerst: Ausschreibungen stehen im aktuellen Kabinettsentwurf nicht mehr drin. Der unmittelbare Albtraum, dass die Kassenversorgung künftig an den Bieter mit den günstigsten Konditionen geht, ist – zumindest für dieses Gesetz – vorerst abgewendet.
Eine schlechte Nachricht folgt auf dem Fuß: Stattdessen setzt der Entwurf auf eine Ausweitung der Festbeträge und begrenzt zukünftige Vergütungssteigerungen auf die sogenannte Grundlohnrate. Zusätzlich gilt für die Jahre 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt auf diese Obergrenze. Übersetzt bedeutet das: Zwar werden bestehende Preise nicht gekürzt, aber Erhöhungen werden stärker gedeckelt als bisher.
Das heißt jedoch nicht, dass das Thema Ausschreibungen damit endgültig vom Tisch ist. Der BKK-Dachverband hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung ausdrücklich bedauert, dass das Ausschreibungsverfahren nicht ins Gesetz aufgenommen wurde – und es als „starkes Instrument” bezeichnet, das man gerne gesehen hätte. Die Kassenverbände wollen Ausschreibungen. Sie haben sie nur dieses Mal nicht bekommen.
Was würden Ausschreibungen für den Hörakustik-Betrieb bedeuten?
Was bedeutet es überhaupt, die Hörgeräteversorgung über Ausschreibungen zu regeln? Das Prinzip einfach erklärt: Die Krankenkasse schreibt aus, mehrere Anbieter machen Angebote, der günstigste gewinnt den Zuschlag – und alle Versicherten dieser Kasse bekommen fortan nur noch das Gerät dieses Anbieters erstattet. Das Problem dabei: Ein Hörgerät ist kein Plug-and-Play-Produkt. Was nicht einberechnet wird, ist die eigentliche Leistung des Hörakustikers. Eine Hörgeräteversorgung ist schließlich ein aufwändiger, höchstindividueller Prozess. Und hinzukommt: Nicht jeder Kunde kommt mit jedem Gerät zurecht.
Ausschreibungen würden Hörakustiker darüber hinaus auch vor strukturelle Herausforderungen stellen: Die meisten Fachbetriebe leben von einer Mischkalkulation: schmale Margen bei der Kassenversorgung, querfinanziert durch Aufzahlungsgeräte und Serviceleistungen. In einem Ausschreibungssystem bricht dieses Modell zusammen – wer den Zuschlag nicht bekommt, verliert auf einen Schlag einen Großteil seiner Kundschaft, wer ihn bekommt, hat womöglich zu einem Preis zugesagt, bei dem nichts mehr übrigbleibt. Dazu käme der wirtschaftliche Druck, genau die Dienstleistungskomponente wegzusparen, die den Unterschied macht: die Zeit, die Expertise, die persönliche Beziehung zum Kunden.
Das Ergebnis wäre also eine minderwertige Versorgungsqualität – und hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Nicht- oder schlechtversorgte schwerhörige Menschen würden in Deutschland indirekt volkswirtschaftliche Kosten von jährlich rund 39 Milliarden Euro verursachen – durch Stürze, Demenz, Depressionen, erhöhten Pflegebedarf, etc. Das besagt eine Berechnung auf Basis des Bridget Shield Reports von 2019.
Wer beim Hörgerät spart, verschiebt also nur die Kosten – und zahlt sie anderswo im System doppelt und dreifach zurück. Und das ist das womöglich stärkste Argument, der gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz spricht. Es geht den Gegnern nicht darum, dass nicht gespart werden soll, sondern dass die Hörgeräteversorgung hierfür der falsche Ansatzpunkt ist. Die Geschichte bleibt also spannend – auch wenn sich die Branche zumindest in Punkto Ausschreibungen vorerst zurücklehnen kann.
Quellen:
Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
FinanzKommission Gesundheit (FKG) legt Bericht mit Sofortmaßnahmen ab 2027 vor
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Risiken für Arzneimittelversorgung und Innovation
Hearing Loss – Numbers and Costs. A report for Hear-it AISBL







