Wer am Arbeitsplatz einer dauerhaften Lärmbelastung von mehr als 85 dB ausgesetzt ist, muss einen Gehörschutz tragen – das schreibt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vor. Kompliziert wird es, wenn Arbeitnehmer zusätzlich Hörgeräte benötigen, denn diese gelten nicht automatisch auch als Gehörschutz. Zu Arbeitsbeginn die Hörgeräte herauszunehmen und den Gehörschutz einzusetzen ist nicht besonders praktikabel – zumal die Personen dann nicht in der Lage sind, mit ihren Kollegen zu kommunizieren. Unitron bietet deshalb speziell für den Lärmarbeitsplatz zertifizierte Hörgeräte an – die Moxi B7-R.
Hörgeräte für Hörgeschädigte mit Lärmarbeitsplatz
Ein im Jahr 2020 neuaufgesetzter Prüfungsgrundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der von der BIHA und dem DHI mitinitiiert wurde, öffnete die Pforten für Unitron in einem Gebiet, welches bislang Hörluchs mit seinen ICP-Hörgeräten dominierte. Der Grundsatz DGUV 312-002 erlaubt nun eine beliebige Kombination von Hörgerät und Gehörschutzotoplastik – vorausgesetzt sie sind kompatibel und stehen auf der Positivliste des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Unitron ist aktuell neben Hörluchs der einzige Anbieter, der zertifizierte Lärmarbeitsplatz-Hörgeräte im Sortiment hat – auch wenn der Grundsatz prinzipiell jedem Hersteller nach eingehender Prüfung erlaubt, ein solches Produkt anzubieten.
Bei Unitrons Lärmschutzarbeitsplatz-Hörgerät handelt es sich um das RIC-Modell Moxi B7-R aus dem Advanced-Segment, welches mit S-, M-, und P-Hörern kompatibel und dank Akku-Technologie für den ganztäglichen Arbeits- wie Alltagsgebrauch geeignet ist. Komfortabel ist die Made for All-Konnektivität des PRISM-Chips: Für den Privatgebrauch kann so gut wie jedes Bluetooth-fähige Smartphone zum Audio-Streaming genutzt werden. Unitron empfiehlt für das Moxi B7-R die Anbindung mit dem Egger ePro RIC-Gehörschutz.
Die größten Unterschiede zur Hörluchs ICP-Anpassung
Hörluchs bietet eine Komplettlösung an, bei welcher die Hörgeräte in Kombination mit der Gehörschutzotoplastik als ganzheitliches System gesehen werden. Dabei werden die Hörsysteme von Hörluchs mit einem vorprogrammierten Lärmprogramm und der konfigurierten Gehörschutzotoplastik an die Hörakustiker gesendet. Etwas mehr Flexibilität bietet Unitron, da Hörakustiker die Freiheit haben, die Anpassung der Moxi B7-R-Hörgeräte und die Einstellung eines entsprechenden Lärmprogrammes eigenständig durchzuführen. Dafür liegt beim Unitron-Produkt die gesamte Verantwortung – und damit die Haftung – beim Hörakustiker, während Hörluchs bei seinen ICP-Hörgeräten die volle Haftung übernimmt. Darüber hinaus ist Hörluchs mit dem ICP-TIK weiterhin der einzige Anbieter, der ein vollwertiges Im-Ohr-Hörsystem nach dem Grundsatz GS-IFA-P14:2020-07 anbietet.
Soll es ein RIC-Hörsystem sein, haben Hörakustiker nun aber die Wahl, ob sie mit Hörluchs auf Nummer sicher gehen möchten, oder sich mit Unitron eine DGUV-konforme Anpassung selbst zutrauen. Dabei muss man jedoch einiges beachten, weshalb Unitron empfiehlt, sich eingehend zu informieren – zum Beispiel in einer vom Hersteller angebotenen Schulung. Ordnungsgemäß angepasst erhält man von beiden Herstellern sichere Hörlösungen, die ebenso für den Arbeits- wie für den Privatgebrauch geeignet sind.
Wichtige Informationen für Anpasser der Moxi B7-R für den Lärmarbeitsplatz
Wer an der Anpassung es Lärmschutz-Hörgeräts von Unitron interessiert ist, dem empfehlt der Hersteller die Teilnahme an einer der regelmäßigen Online-Schulungen. Der nächste Termin findet am Donnerstag, den 11.04.2024 um 11:00 Uhr statt. Über diesen Link können Sie teilnehmen.
Da die Verantwortung bei der Anpassung mit den Moxi B7-R vollständig beim Hörakustiker liegt, ist entsprechendes Fachwissen für die Versorgung am Lärmarbeitsplatz unabdingbar. Ein hoher Kenntnisstand über die PSA-Verordnung und die staatlichen Grenz- und Auslösewerte für Lärm am Arbeitsplatz sowie deren normgerechte Überprüfung wird vorausgesetzt. Wer diesbezüglich noch unsicher ist, findet auch an der AFH-Lübeck entsprechende Schulungen: Diese finden am 4. Juni 2024 und am 14. September 2024 statt.
Das muss bei der Anpassung des Moxi B7-R beachtet werden
Ordnungsgemäß angepasste Lärmarbeitsplatz-Hörgeräte unterliegen bestimmten Einschränkungen, die garantieren, dass der Endkunde zu keinem Zeitpunkt einem Lärmexpositionspegel von über 85 dB (A) ausgesetzt ist. Anders als bei den Hörluchs ICPs mit ihren voreingestellten Lärmprogrammen, handelt es sich bei Unitrons Moxi B7-R um ein ganz reguläres Hörsystem. Deshalb müssen Hörakustiker einige Funktionen drosseln oder deaktivieren, damit die Hörgeräte am Lärmarbeitsplatz eingesetzt werden dürfen: Beispielsweise muss gewährleistet werden, dass ein spezielles Lärmprogramm als Startprogramm eingestellt wird – hier empfiehlt Unitron, die tiefen, für Sprache nicht relevanten Frequenzen gänzlich herunterzuregeln und für die anderen Frequenzkanäle die MPO so anzupassen, dass sie breitbandig bei ca. 90 dB liegt. Wichtig dafür ist, dass der Ausgangsschalldruckpegel die 85 dB nicht überschreitet. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Mediaprogramme. Zuletzt müssen die Tasterfunktionen deaktiviert werden.
Um die Einstellungen zu überprüfen, ist eine In-Situ-Messung mit Hörgerät und Otoplastik am Ohr erforderlich – und zwar dort, wo der Endverbraucher arbeitet, mit mobilem Audiometer. Nur in Ausnahmen – zum Beispiel, weil der Betrieb es nicht wünscht – kann dies unter strengen Bedingungen in der Messkabine stattfinden. Auch beim Medienstreaming muss eine Kontrollmessung vorgenommen werden – auch hier dürfen alleine und in Kombination mit dem Umgebungsschall nicht die zulässigen Expositionswerte überschritten werden. Zum Schluss überprüft man das Sprachverstehen – und die Hörbarkeit von Warnsignalen im Betrieb. Hier betont Unitron allerdings, dass auch der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass Beschäftigte alle Warnsignale registrieren.
Zuletzt noch ein Hinweis: Eine ausführliche Dokumentation der Anpassung ist für die Abrechnung mit der BG unabdingbar. Alle für die Abrechnung notwendigen Informationen, Anpassdaten und Messdaten sind im DGUV 312-002 festgehalten.
Die Versorgung von Menschen in Lärmarbeitsplätzen ist sicher nicht die einfachste – erweitert jedoch das Serviceangebot der Hörakustiker um einen weiteren Baustein. Bei Fragen steht Ihnen der Egger-Support sowie das Audiologie-Team von Unitron unter +49 711 / 65 85 38-0 zur Verfügung.