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DAK, KKH, Barmer: Biha äußert sich zu Folgeversorgungs-Bruch

Seit etwa zwei Jahren macht sich bei manchen Krankenkassen zunehmend eine Veränderung im Vorgehen bemerkbar. DAK, KKH und Barmer verweigern immer öfter die Hörgerätefolgeversorgung. Laut dem Deutschem Schwerhörigenbund, handele es sich dabei um einen folgeschweren Bruch in der Praxis – und zumindest unter moralischen Gesichtspunkten scheint es verwerflich, wenn die Krankenkassen den Patienten technologischen Fortschritt verwehren, der die Lebensqualität beträchtlich steigern könnte.

DAK, KKH, Barmer: Biha äußert sich zu Folgeversorgungs-Bruch

biha: „Das bedarf einer gerichtlichen Prüfung“

Auf Nachfrage äußere sich biha-Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab: „Neben der KKH hinterfragen auch die DAK und die Barmer verstärkt die Regelungen zur Versorgung mit Hörsystemen nach 6 Jahren. Diese Diskussionen erleben wir nun seit ca. 2 Jahren. Die letzten Jahrzehnte gab es diese Problematik nicht. Warum das nun alles von einigen wenigen Kassen in Frage gestellt wird, erschließt sich uns mit sachlichen Argumenten nicht. Wir sind der Meinung, dass ein Anspruch auf Neuversorgung besteht, was aber wohl einer gerichtlichen Überprüfung bedarf. Offenbar teilt diese Meinung auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das ist die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherungen.“

Unklare Bedingungen

Auch der Deutsche Schwerhörigenbund ist der Auffassung, dass es sich bei der Verweigerung erneuter Zusatzleistungen um einen Rechtsverstoß handele. In den Versorgungsverträgen zwischen biha und Krankenkassen sind die Bedingungen zumeist auf einen 6-Jahres-Zeitraum formuliert. Folgeversorgungen werden bekannterweise explizit nicht erwähnt.

Der Verband der Ersatzkassen, welchem DAK, KKH und Barmer angehören, sieht sich beispielsweise verantwortlich für „die Nachbetreuung, und die Erbringung von Reparaturleistungen für sechs Jahre“, in Form einer Reparaturpauschale, während sich der Mitgliedsbetrieb dazu bereiterklärt, „für die Dauer von sechs Jahren, beginnend mit dem Tag der Empfangsbestätigung alle für eine einwandfreie Funktion des jeweiligen Produkts notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten“ zu gewährleisten. Was nach Ablauf der sechs Jahre geschieht, ist nicht näher beschrieben, scheint also offenbar im Ermessen der Krankenkassen zu liegen.

Hohe Kosten für Reparatur und Wartung

Jakob Stephan Baschab äußert sich weiterhin: „Sollte keine Nachversorgung genehmigt werden, so müssen unseres Erachtens die Kosten für Wartungen und sonstige Nachsorgeleistungen wie Nachjustierungen oder Anpassleistungen von der GKV bezahlt werden. Das hat auch nichts mit Reparaturen zu tun. Gerade bei Altgeräten sind regelmäßige Wartungen zwingend notwendig, um die medizinprodukterechtliche Sicherheit des Medizinprodukts zu gewährleisten. Die Gewährleistung der medizinprodukterechtlichen Sicherheit obliegt hierbei der als Betreiber geltenden Krankenkasse.

Wartungsleistungen sind nach Ablauf des Versorgungszeitraumes in unserem Vertrag nicht mehr geregelt und bedürfen daher unseres Erachtens einer Vergütung auf Basis eines individuellen Kostenvoranschlags, wenn der Hörakustiker diese Leistungen nicht kostenlos für die GKV erbringen möchte. Die Versorgungsverträge sind aus gutem Grund auf einen Versorgungszeitraum von 6 Jahren ausgerichtet.“

Keine gängige Praxis erwartet

Übrigens: Auch im Versorgungsvertrag der AOK heißt es lediglich: „Der Versorgungszeitraum beträgt vorbehaltlich der Regelungen zur vorzeitigen Wiederversorgung grundsätzlich 6 Jahre und beginnt mit dem Tag der Leistungserbringung“. Der Deutsche Schwerhörigenbund geht jedoch nicht davon aus, dass andere Kassen dem Beispiel von DAK, KKH und Barmer folgen werden.

Wer tatsächlich im Recht ist, dürfte also noch zu klären sein. Klarheit zu diesem Thema wird aller Voraussicht nach nur eine eindeutige Rechtsprechung geben. Eine Lösung im kurzfristigen Rahmen dürfte also nicht zu erwarten sein. Der DSB selbst rät Versicherten der betreffenden Kassen, sich nach sechs Jahren eine erneute Verordnung vom HNO-Arzt zu besorgen.