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Digitalisierung des Gesundheitshandwerks: AOK tritt Pilotprojekt „eVerordnung für Hilfsmittel“ bei

Gesundheitshandwerke wie die Hörakustik sollen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden – die sogenannte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll alle Beteiligten des Gesundheitswesens vernetzen und auf diese Weise Prozesse enorm verschlanken. Damit das gelingt, haben sich die Gesundheitshandwerke mit Stakeholdern aus IT-Unternehmen und Krankenkassen zusammengetan – nun beteiligt sich auch die AOK.

Digitalisierung des Gesundheitshandwerks AOK tritt Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel bei

Größtes deutsches Pilotprojekt zur eVerordnung für Hilfsmittel

„eVerordnung für Hilfsmittel“ ist das größte deutsche Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel: Die Gesundheitshandwerke testen ab sofort gemeinsam mit Partnern die eVerordnung vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Diesem Projekt haben sich am 15. April der AOK-Bundesverband und die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt angeschlossen.

Das Pilotprojekt zielt darauf ab, einen umfassenden Prozess für die eVerordnung von Hilfsmitteln zu gestalten und zu erproben. Dabei werden die Abläufe schrittweise optimiert, um alle Nutzer der eVerordnung – Ärzte, Leistungserbringer verschiedener Gesundheitsbereiche, Patienten und Kostenträger – einzubeziehen. Die Schnittstellen werden transparent gestaltet, und das Pilotprojekt wird neutral an die Infrastruktur und Schnittstellen der gematik angepasst. Die Wahlfreiheit der Versicherten bei der Auswahl des Leistungserbringers bleibt aus Sicht der Gesundheitshandwerke gewährleistet. Diese komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung erfordert eine gemeinsame Umsetzung, um die langfristige Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Meilenstein durch Betritt der AOK

Mit dem Beitritt des AOK-Bundesverbands und der sechs regionalen AOKs wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Beteiligung von Kostenträgern, die zusammen 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist entscheidend für die Optimierung der Prozesse. Das Ziel des Projekts war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung durch den Arzt über den Leistungserbringer und den Kostenvoranschlag bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen voraussichtlich ab dem 1. Juli 2027 alle Augenoptiker, Hörakustiker, orthopädischen Werkstätten und Sanitätshäuser in der Lage sein, elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln zu verarbeiten, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen.

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