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Digitalisierung des Gesundheitshandwerks: Das müssen Sie wissen!

ePa, eVerordnung, eRezept, Telematikinfrastruktur – all das klingt ziemlich kompliziert. Und das ist es auch, wie uns Jakob Stefan Baschab bestätigt. Seit 15 Jahren begleitet er die Digitalisierung des Gesundheitswesens in seiner Rolle des Hauptgeschäftsführers der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). Das Ziel ist eine umfangreiche Entbürokratisierung, deren Maßnahmen sukzessive in den nächsten Jahren in Kraft treten werden. Aber was heißt das für Hörakustiker? Was muss man beachten und wann soll es überhaupt losgehen? Wir haben nachgefragt.

Digitalisierung des Gesundheitshandwerks Das müssen Sie wissen
Jakob Stephan Baschab ist Hauptgeschäftsführer der biha und begleitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit Beginn an.

eVerordnung, eRezept, ePa und Telematikinfrastruktur

Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens fallen: eVerordnung, eRezept ePA und Telematikinfrastruktur. Letztere ist, wie biha-Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab erklärt, „die zukünftige Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll auch eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Hörakustikern und Krankenkassen ermöglichen.“ Als digitale Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitssystems wolle sie ebendieses umfangreich entbürokratisieren. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt würden, sollen so auch den Gesundheitshandwerken schneller und einfacher zur Verfügung stehen.

Die Voraussetzung: „Dazu müssen sich Ärzte und Hörakustiker genauso wie alle anderen Akteure im deutschen Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur anschließen. Ein elektronisches Rezept (eRezept/ eVerordung) wird es hier genauso geben wie eine elektronsiche Patientenakte (ePA).“ Baschab fügt hinzu: „Wie das so ist mit der Digitalisierung: Man wird erst später erkennen können, ob es besser oder schneller ist. Fakt ist aber auch: Wer nicht mitmacht, ist raus. Denn die Verordnungen beziehungsweise Rezepte werden elektronisch hin und her gespielt. In den ersten Jahren kann der Patient entscheiden, ob er alles digital möchte, oder nur teilweise, oder gar nicht. Das Chaos ist vorprogrammiert.“

Was bedeutet das für Hörakustiker?

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird allen gesetzlich Krankenversicherten ab Januar 2025 zur Verfügung gestellt – wer sie nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. In der ePA werden medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen oder Behandlungen abgespeichert. Diese werden auch die Gesundheitshandwerke einsehen können, eine Bearbeitung durch sie ist aktuell jedoch noch nicht vorgesehen – die biha setzt sich jedoch dafür ein, dass auch das zukünftig möglich sein wird.

Ein wichtiges Datum für Hörakustiker und andere Gesundheitshandwerke ist der 1.7.2027: An diesem Tag tritt die eVerordnung für Hilfsmittel verpflichtend in Kraft, so wie aktuell bereits für Heilmittel. Das dafür erforderliche eRezept wird auf der Gesundheitskarte gespeichert und kann damit eingelöst werden – und Hörakustiker müssen dann in der Lage sein, diese eVerordnung auszulesen. Um Hörakustikern dasselbe Chaos zu ersparen, das Apotheken und Ärzte aktuell mit den Arzneimitteln erfahren, hat man auf Initiative der Gesundheitshandwerke hin das größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel aufgesetzt.

Umfangreiches Pilotprojekt soll Chaos ersparen

Baschab erklärt: „Die eVerordnung für Hörhilfen ist in der Testphase. Mitglieder des biha-Kernteams prüfen die Pilotlösung auf Herz und Nieren und spielen den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durch.“ Es geht dabei also um die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung.

Sämtliche Prozesse würden hierbei stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung optimiert – also für Ärzte, Hörakustiker, Patienten und Kostenträger. Das Pilotprojekt sei völlig wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der Gematik ausgerichtet – und die Schnittstellen transparent gestaltet. Man kann bereits sagen: „Mit dem eRezept beziehungsweise der eVerordnung wird der Zugriff funktionieren. Der Zugriff auf die ePatientenakte wird uns noch gesetzlich aus Datenschutzgründen verweigert.“

Wie geht es weiter?

„Zuallererst benötigen wir die Datenautobahn, die gerade gebaut wird“, sagt Baschab. Die Telematikinfrastruktur unterliege hohen gesetzlichen Standards in den Bereichen Datenschutz und -sicherheit – schließlich würden in den Systemen sensible Gesundheitsdaten der Versicherten gespeichert, geteilt und weiterverarbeitet werden.

Um die Datensicherheit zu gewährleisten, werde eine zweifache Identifikation notwendig sein, bevor man sich an die Telematikinfrastruktur anschließen könne: „Erstens benötigt ein Meister im Betrieb einen sogenannten elektronischen Berufsausweis (eBA), der ihn identifiziert. Zweitens ist eine sogenannte SMC-B, welche als Institutionskarte den jeweiligen Betrieb ausweist, nötig. Beide Ausweiskarten sollen zukünftig von den Handwerkskammern vergeben werden.“

Weiterhin würden spezielle Kartenlesegeräte erforderlich sein, mit welchen man in den Betrieben die Ausweiskarten auslesen könne. Außerdem: Eine Konnektorschnittstelle nach den Vorgaben der Gematik – der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Erst, wenn diese die Schnittstelle geprüft und freigegeben habe, seien die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur vorhanden. Wer die Kosten für all das übernimmt, sei noch nicht klar, sagt Jakob Stephan Baschab: „Hier muss die biha noch entsprechende Verhandlungen mit der GKV führen.

Zusammengefasst: Das gilt für Hörakustiker

Ab dem 1. Juli 2027 wird die Annahme der eVerordnung für Hörakustiker verpflichtend. Spätestens dann müssen Hörakustiker an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, damit sie die eVerordnung des Versicherten aus der Gesundheitskarte auslesen können. Wie sich die neuen Systeme dann in der Praxis bewähren, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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